Auffrischungs & Schnupperkurs

Dauer

2 Tage

Kosten

400.- CHF

Zertifikat

Kursbescheinigung

Zielgruppe

Alle interessierten Personen

Kursbeschreibung

Damit auch Sie in die interresante und vielseitige Welt der Sicherheitsbranche einsteigen können und damit Ihnen Ausbildungsentscheide leichter gemacht werden.

Unser Auffrischungs & Schnupperkurs ist für werdende Sicherheitsdienstmitarbeiterinnen und Sicherheitsdienstmitarbeiter gedacht. Wir geben jeweils ein "Müsterli" von den vielfältigen Möglichkeiten, sich selber zu schützen. Anderseits eignet es sich für bereits teilzertifizierte Sicherheitsleute, um die bereits bestehenden gesetzten Fachkenntnise aufzufrischen, zu festigen und zu erweitern.

Wir sind eine von der Kantonspolizei national akzeptierte und auch international anerkannte Ausbildungsstätte für Sicherheitsfachpersonen.

Warm up

  • Vorstellung der Ausbildnerinnen und Ausbildner.
  • Vorstellung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Name, Tätigkeit, Erwartungen und Zielsetzungen an den Kurs.

Sozialkompetenz / Kommunikation

  • Mentale Vorbereitung

Rechtsgrundlagen

  • Notwehr
  • Notstand
  • Unterlassung der Nothilfe

Ohne Hilfmittel

  • Waffenlose Verteidigung
  • Medien freundliche Transportgriffe
  • Messerabwehrtechniken

Einsatz von Hilfsmitteln

  • Pfeffersprayschlüsselanhänger
  • Reizstoffsprühgeräte
  • Starre Handschliessen
  • Teleskopabwehrstock
  • Polizeimehrzweckstock
  • Faustfeuerwaffen

Erste Hilfe

  • Eigenschutz
  • Schutzmassnahmen
  • Grundwissen

Unsere Ziele des Kurses beinhalten 

  • Zwei lehrreiche und interessante Tage
  • Rechtsgrundlagen festigen: Notwehr, Notstand, Unterlassung der Nothilfe, Festnehmen etc.
  • Einige Einblicke verschaffen um in aussergewönlichen Situationen sicher reagieren zu können
  • Praxisnahe Ausbildung um Realitäts bezogen handeln zu wissen

Wichtige Prüfungskriterien

Für Ihr Zertifikat findet eine handschrifliche Prüfung statt. Folgende Rechtsgrundlagen müssen zwingend schriftlich sinngemäss wiedergegeben werden können. Merken Sie sich diese drei Artikel aus dem Schweizerischen Strafgesetzbuch:

  • Notwehr (StGB Art. 15): Wird jemand ohne Recht angegriffen oder unmittelbar mit einem Angriff bedroht, so ist der Angegriffene und jeder andere berechtigt, den Angriff in einer den Umständen angemessenen Weise abzuwehren.
  • Notstand (StGB Art. 17): Wer eine mit Strafe bedrohte Tat begeht, um ein eigenes oder das Rechtsgut einer anderen Person aus einer unmittelbaren, nicht anders abwendbaren Gefahr zu retten, handelt rechtmässig, wenn er dadurch höherwertige Interessen wahrt.
  • Unterlassung der Nothilfe (StGB Art. 128): Wer einem Menschen, den er verletzt hat, oder einem Menschen, der in unmittelbarer Lebensgefahr schwebt, nicht hilft, obwohl es ihm den Umständen nach zugemutet werden könnte, wer andere davon abhält, Nothilfe zu leisten, oder sie dabei behindert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Damit Sie die Kursinhalte verstehen und Sie die theoretische Prüfung bestehen können, ist mindestens Sprachkompetenz Deutsch B1 in der Globalskala erforderlich. Mehr Informationen zu Sprachkompetenzen

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